AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Druck & Technik, Thomas Hutters Zum Ostenfeld 27, 58739 Wickede


§ 1

Geltungsbereich "EUR" Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Thomas Hutters Druck & Technik zu erbringenden Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen der Firma Thomas Hutters Druck & Technik und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltlos ausführen.


§ 2

Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Service- oder Wartungsleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.


§ 3

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag festgelegten Service-, Wartungsgebühren und Preise.

(2) Die Preise sind EURO-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

(3) Die Service- und Wartungsgebühren sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung fällig und kostenfrei an uns zu entrichten.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Das bei den Wartungen für Normalreparaturen einzusetzende Material wird gesondert in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber zu vergüten, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

(6) Bei notwendigen Reparaturen bedarf es der vorherigen Genehmigung der von uns festgestellten Kosten durch den Auftraggeber. Sollte über die vom Auftraggeber zu erstattenden Kosten keine Einigung erzielt werden, hat der Auftraggeber die notwendigen Reparaturen in dem von uns festgestellten Umfang anderweitig in Auftrag zu geben. Für diesen Fall entfällt die Haftung der Firma Thomas Hutters Druck & Technik für Schäden, die durch Nichtausführung der Reparaturen eintreten.


§ 4

Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen abgegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.


§ 5

Haftung für Mangel

(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

(4) Garantien im Rechtssinne enthält der Auftraggeber von uns nicht.


§ 6

Haftung für Schäden

(1) Die Haftung der Firma Hutters Druck & Technik für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt das auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 8

Verjährung eigener Ansprüche

Ansprüche der Firma Thomas Hutters Druck & Technik auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.


§ 9

Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der Firma Hutters Druck & Technik oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.


§ 10

Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelungen erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.


§ 11

Rechtswahl - Gerichtsstand

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz Firma Hutters Druck & Technik zuständige Gericht.